Hallo Frau Bader, ich habe mich bezüglich meiner Frage bereits an meine Krankenkasse und an die Steuerkanzlei meines Arbeitgebers gewandt... Leider konnte mir niemand Auskunft geben. Folgender Fall: Am 10.6.2014 kam mein erster Sohn zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Am 09.06.2017 endet diese Elternzeit. Am 08.09.2016 kam mein zweiter Sohn in der 36. Woche still zur Welt. Mein Mutterschutz betrug 8 Wochen+ die 6 Wochen die mir vor der Geburt zugestanden hätten. Jetzt wollte ich wissen, ob die Mutterschutzfrist die ich während der laufenden Elternzeit beansprucht hatte an die Elternzeit angehängt werden kann? Die Krankenkasse meinte das wäre interessant, da ich nach Ende der Elternzeit nei meinem Mann mitversichert (Familienversicherung) werden muss. Ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten! Vielen Dank! Lg Astrid_71082
von Astrid_71082 am 09.05.2017, 12:22