Guten Tag, ich habe von meinem Arbeitgeber das Angebot, den Firmenwagen auch während der Elternzeit zu fahren.
Hierfür würde er mir jeden Monat den 1% vom BLP in Rechnung stellen. Ich muss also 411 EUR an meinen AG überweisen.
Laut aktueller Auskunft schmälert mein Firmenwagen das Elterngeld. Im Internet wird immer davon berichtet, dass der Firmenwagen weiterhin einen geldwerten Vorteil und ein nachgeburtliches Einkommen darstellt.
Und das verstehe ich nicht!
Sofern der Wagen kostenlos auf meinem Hof steht und ich ihn kostenlos nutzen kann, ist es auch nach meinem Verständnis ein nachgeburtliches Einkomme n.
In meinem konkreten Fall bezahle ich aber für die Nutzung - genauso als wenn ich von Sixt den Wagen mieten würde.
Ist es dann korrekt, dass mein Elterngeld geringer ausfällt?
BG
von
Josie1986
am 14.04.2021, 21:18
Antwort auf:
Wird der ENTGELTLICH zur Verfügung gestellte Firmenwagen aufs Elterngeld angerec
Hallo,
es ist ein geldwerter Vorteil und der wird angerechnet.
Es sollte gerechnet werden, ob sich lohnt, auf EG-Plus umzusatteln.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2021
Antwort auf:
Wird der ENTGELTLICH zur Verfügung gestellte Firmenwagen aufs Elterngeld angerec
"Kostenlos" ist ein Dienstwagen nie. Du zahlst ja Lohnsteuer auf den Bruttowert des Autos, egal ob du aktiv arbeitest oder in Elternzeit bist.
Auf das Elterngeld wird jede Art von Einkommen angerechnet, das steuerpflichtig ist.
Wenn auf der Lohnabrechnung der Bruttowert des Dienstwagens weiterhin als laufend steuerpflichtiger Lohn (wie vor der Elternzeit auch) versteuert wird, dann wird er auch auf dein Elterngeld angerechnet.
Nur wenn das Auto steuerfrei überlassen wird und auf der Abrechnung keinen steuerpflichtigen Bruttowert besitzt, wäre es anrechnungsfrei. Ob das rechtlich möglich ist, weiß ich allerdings nicht.
von
Dojii
am 15.04.2021, 07:40
Antwort auf:
Wird der ENTGELTLICH zur Verfügung gestellte Firmenwagen aufs Elterngeld angerec
Ein Dienstwagen ist als Sachbezug (also als eine Gehalt) immer steuer- und sv-pflichtig. Da die daraus resultierenden Beiträge während der EZ nicht mit dem lfd. Gehalt verrechnet werden können, zahlst du die Beiträge an den AG. Aber du hast somit weiter einen Gehaltsbestandteil, der auf das EG angerechnet wird.
von
KielSprotte
am 15.04.2021, 08:03