Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 11.08.2012, wird das Gehalt bei der Berechnung des Elterngelds, bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt , oder bis zum Geburtstermin? Falls es nur bis zum Beginn des Mutterschutz berücksichtigt wird, würde mir ein 400 € Job der noch im August ausgezahlt wird irgendwie angerechnet werden? Vielen Dank
von skardy am 06.06.2012, 17:31