Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit. Danach - im November 2013 - wollte ich wieder Teilzeit arbeiten und mir das 3. Jahr Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt (bis spätestens zum 8. Lebensjahr) aufsparen - bereits beantragt und genehmigt. Nun wurde meinem Lebenspartner gekündigt und ich werde somit jetzt schon mal während der Elternzeit arbeiten, bis er einen neuen Job gefunden hat. Wenn dies nicht so schnell klappt, wie erwünscht und er im November immer noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, werde ich wieder Vollzeit arbeiten müssen. Wie verhält sich das, wenn mein Freund dann im 3. Lebensjahr Zuhause bleiben und wir unseren Sohn nicht wie geplant in die Kita geben würden? "Verbraucht" er dann sozusagen das 3. Jahr Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit und es steht mir nicht mehr zu? Vielen Dank und herzliche Grüße

von dinsa am 24.01.2013, 15:34



Antwort auf: Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

Hallo jedes Elternteil kann bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Lieben Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2013



Antwort auf: Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

Nö, jeder hat 3 Jahre für sich. ALG1 gibt es aber nur wenn die Betreuung gesichert ist.

von Sternenschnuppe am 24.01.2013, 15:39



Antwort auf: Wird das 3. Elternjahr für mich gestrichen wg. Arbeitslosigkeit des Partners?

Danke, für die Antwort. Das ist ja interessant. Jeder hat 3 Jahre für sich? Das wusste ich gar nicht. Er könnte theoretisch auch nochmal 3 Jahre Zuhause bleiben? Natürlich ohne Elterngeld.

von dinsa am 24.01.2013, 22:58



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