Hallo,
im Elterngeldbescheid steht, man solle angeben, sobald man ein Rente beantragt hat oder bezieht. Da mein Mann verstorben ist und ich zwischenzeitlich ein Kind bekommen habe, erhalte ich nun die "große Witwenrente". Muss ich diese angeben und wird dann mein Elterngeld gekürzt?
Vielen Dank vorab!
von
Chr
am 09.09.2013, 17:31
Antwort auf:
Wird Witwenrente auf das Elterngeld angerechnet?
Hallo,
Entgeltersatzleistungen(zum Beispiel Renten) zählen nicht zum
Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2013
Antwort auf:
Wird Witwenrente auf das Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Muss ich die Witwenrente beim Amt denn angeben?
von
Chr
am 10.09.2013, 12:37