Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Januar langzeiterkrankt, hatte in dieser Zeit eine Fehlgeburt und bin nun wieder in der 12. Woche schwanger. Nun habe ich erfahren, dass das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes mit 0€ angerechnet wird (da ich auch nicht schwangerschaftsbedingt krankgeschreiben war). Nun hat mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, da eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz meine Schwangerschaft gefährden würde (Mobbing, Stress, Infektionsgefahr etc.). Erhalte ich ab dem Zeitpunkt der Gesundschreibung dann wieder mein volles Gehalt? Und stellt es ein Problem dar, wenn ich zum Zeitpunkt der Ausstellung des Beschäftigungsverbotes noch krankgeschrieben war? Meinen Sie, dass sich in meinem Fall eine Beratung bei einem Anwalt für Sozialrecht lohnen würde? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
von Phoebe78 am 13.11.2015, 11:34