Guten Tag, ich erwarte Ende November eine Provisionszahlung für die Verkaufserlöse der vorangegangenen 6 Monate. Die Zahlung erhalte ich nun erstmalig, da dieser Vertrag dieses Jahr zum ersten mal zum tragen kommt. Es heißt bei der Berechnung des Elterngeldes immer wieder, dass "im Jahr regelmäßig erfolgte Provisionszahlungen" berücksichtigt werden müssen. Wie sieht es in diesem Fall aus? Muss ich jetzt befürchten, dass diese Zahlung so wie Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt wird? Ich erhalte ansonsten keine Nebenleistungen und weiß nicht, wie ich nachweisen kann, dass es sich um eine Provisionszahlung handelt. Reicht die Gehaltsabrechnung? Mein errechneter Entbindungstermin ist Ende Februar. Bitte helfen Sie mir bei der Beantwortung dieser Frage. Herzlichen Dank im Voraus!
von Mafiakuchen am 19.09.2015, 11:19