Guten Tag Frau Bader,
mein Mann und ich erwarten im Juni 2015 Zwillinge (Stichtag 19.06.15). Abgesehen davon, dass mich die Änderungen der Elterngeldregelungen für Zwillinge ziemlich geschockt haben, gibt es ein paar Punkte, bei denen ich keine einheitlichen Informationen finde.
1.) ich habe gelesen, dass es bei Zwillingen ab 2015 4 Partnermonate gibt. Stimmt das? Oder gilt das nur, wenn beide schon Teilzeit arbeiten?
2) auf der Seite des Familienministeriums finde ich folgenden Text: "Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht." Der Elterngeldrechner gibt mir aber nur einmalig einen Zuschlag von 300 Euro an - was stimmt?
Danke und herzliche Grüße
Meike
von
Psychomeike
am 18.12.2014, 17:24
Antwort auf:
Wieviele Partnermonate und Merhlingszuschläge gibt es bei Zwillingen in 2015?
Hallo,
Zum 01.01.2015 wird das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wieder abgeschafft.
Die vier Partnermonate gibt es erst für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren sind.
Sie bekommen dann das Elterngeld plus den Geschwisterzuschlag.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2014
Antwort auf:
Wieviele Partnermonate und Merhlingszuschläge gibt es bei Zwillingen in 2015?
Frage 2)
Wenn du doch Elterngeld für Kind A bekommst, erhältst du einmal den Mehrlingszuschlag von 300 Euro für Kind B.
Oder interpretierst du:
Elterngeld
+ Zuschlag für Kind A
+ Zuschlag für Kind B
= Elterngeld + 600 Euro?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.12.2014, 10:52
Antwort auf:
Wieviele Partnermonate und Merhlingszuschläge gibt es bei Zwillingen in 2015?
Hallo Sabine,
danke für die Antwort.
Genau, das war meine Interpretation. "für jedes Mehrlingskind" heißt für mich "für jedes". Oder ist "für jedes zusätzliche" gemeint?
Viele Grüße
Meike
von
Psychomeike
am 19.12.2014, 13:05