Sehr geehrte frau bader,
Wieviel urlaub steht einem bei einer aufnahme der arbeit in der elternzeit (3tage/woche) und einem restanspruch von 17 tagen aus dem mutterschutz (damals vollzeit) zu? Wird der urlaub dann wie bei teilzeit anteilig gekürzt?
Mit freundlichen Grüssen,
A.S.
von
weiniweini
am 07.03.2013, 21:31
Antwort auf:
Wieviel resturlaub steht mir aus dem mutterschutz bei teilzeit zu?
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Wieviel resturlaub steht mir aus dem mutterschutz bei teilzeit zu?
Die 17 Tage von vor dem MuSchu werden gar nicht gekürzt. Die 17 Tage bleiben 17 Tage.
Und vom normalen Jahresurlaubsanspruch gibt es bei einer Verkürzung von der 5-Tage-Woche auf die 3-Tage-Woche nur noch 3/5 vom Jahresurlaub.
Hattest du früher bei einer 5-Tage-Woche 25 Tage Urlaub, sind es bei einer 3-Tage-Woche noch 15 Tage.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.03.2013, 22:37
Antwort auf:
Wieviel resturlaub steht mir aus dem mutterschutz bei teilzeit zu?
Hast du vielleicht die genaue Stelle des Gesetzestextes parat, damit ich mich darauf beziehen kann? Danke schon mal für die Antwort
von
weiniweini
am 09.03.2013, 14:39