Liebe Frau Bader, ich hoffe, sie können mir weiterhelfen, meine Arbeitsvertragssituation ist etwas verzwickt. Mein EB ist der 16. November, daher beginnt laut meinen Berechnungen am 5.Oktober mein Mutterschutz. Ich habe bis Ende August noch 30 Urlaubstage, die ich wegen der Schließzeiten in unserer Einrichtung (Kindergarten) bis 29. August aufbrauchen muss. Wir haben bestimmte Schließzeiten, in denen der Kiga geschlossen ist, und in der muss ich auch meinen Urlaub nehmen. Wir haben unseren Urlaubsanspruch immer von September bis August (30 Tage) gerechnet, wegen der besseren Übersicht. Liege ich damit richtig, dass ich für die Monate September bis Dezember auch noch einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen habe? Steht mir zu diese 10 Tage schon vor dem Beginn des Mutterschutzes zu nehmen? Desweiteren läuft zum 31. Januar mein befristeter Arbeitsvertrag aus, der nicht verlängert wird. Wenn der errechnete Termin der EB ist, bin ich bis 16. Januar in Mutterschutz. Habe ich für den Januar auch einen Urlaubsanspruch? Wenn ja würde sich dieser auf 2,5 Tage belaufen - wird dann auf oder abgerundet? Wenn ja, habe ich ein Recht darauf, den Urlaub von Januar 2018 schon vor dem Mutterschutz zu nehmen? Oder muss mir der Arbeitgeber diesen danach ausbezahlen? Mein AG ist auf diesem Gebiet leider auch nicht sehr bewandert. An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn Unstimmtigkeiten entstehen, bzw. wo kann ich/mein Arbeitgeber mich erkundigen? Vielen Dank und viele Grüße, Dalinella
von Dalinella am 28.04.2017, 10:06