Lt. BEEG wird der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutz? In unserem Tarifvertrag steht, dass Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat besteht. Meine Ms-Frist ist voraussichtlich vom 1.3.15 bis 7.6.15, das bedeutet, dass mir für Juni kein Urlaub mehr gewährt wird, da es sich nicht um einen vollen Monat handelt. Ist dies korrekt oder müsste mir mein Arbeitgeber für Juni Urlaub gewähren? Der Urlaubsanspruch beträgt 2,5 Tage für jeden vollen Monat bzw. 30 Tage im Jahr.
von
ys809
am 29.12.2014, 17:50
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch für die Mutterschutzfrist?
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Urlaubsregelung bezogen auf Mutterschutz/ Elternzeit besteht? Sie haben nämlich nach Gesetz für jeden angefangenen Monat Mutterschutz Urlaubsanspruch für den kompletten Monat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch für die Mutterschutzfrist?
Für den Juni bekommst du auch noch Urlaub, da du nicht den ganzen Juni inElternzeit warst.
Gruss
Sabine
von
SumSum076
am 29.12.2014, 18:41
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch für die Mutterschutzfrist?
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort. Im Tarifvertrag steht nur, dass Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Beschäftigung besteht. Regelungen zum Mutterschutz gibts es hier nicht. Es wurde halt bisher immer so gehandhabt, dass es für "angebrochene" Mutterschutzmonate keinen Urlaub gab. D.h. also das Gesetz steht über dem Tarifvertrag und ich habe Anspruch auf die Urlaubstage für Juni? Oder wird das Gesetz "ausgehebelt", weil der Urlaubsanspruch lt. Tarifvertrag sowieso schon höher als der gesetzliche ist?
von
ys809
am 05.01.2015, 12:39