Hallo Frau Bader
Unser kleiner ist am 08.08.2016 geboren ich habe ein jahr Elternzeit genommen habe Vollzeit gearbeitet und war vorher von Anfang an im Beschäftigungsverbot.
Wenn ich nun wieder Schwanger werden würde welches Geld würde mir dann zustehen? Ich würde dann auch wieder ins Beschäftigungsverbot gehen.
von
Maritzki848
am 06.06.2017, 22:54
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu
Hallo,
1. In der Elternzeit spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle.
2. Danach müssen Sie davon ausgehen, arbeiten zu gehen, Sie können sich nicht auf das Beschäftigungsverbot verlassen. Das liegt schon daran, dass sich dieses Jahr die Vorgaben geändert haben und strenger geworden sind.
3. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2017
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu
Wie würdest Du denn ohne Schwangerschaft ab 08.08. arbeiten und welchen Umfang an Kinderbetreuung kannst Du nachweisen ?
von
Sternenschnuppe
am 07.06.2017, 07:38
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu
Ich würde auf 31 Stunden arbeiten. Unser kleiner geht jeden Tag dann zur kita
von
Maritzki848
am 07.06.2017, 08:14
Antwort auf:
Wieviel Geld steht mir zu
Wenn du ein beschätigungs verbot bekommst bekommst du das geld für den vertrag der zählt, also für 31 stunden
von
sterntaler82
am 07.06.2017, 08:21