Tag, habe elternzeit bis august 2014 ( 3Jahre ) genommen . nebentätigkeit 400€ Aushilfsjob.
Da ich errneut schwanger bin, wollte ich gerne wissen: wie wird das Elterngeld
neu berrechnet ?
wird die zeit vor der ersten elternzeit berrechnet, oder wird der 400€ job während der aktuellen elternzeit berrechnet ?
Bitte helft mir ich kapiere es nicht danke
von
lili85
am 23.09.2013, 13:12
Antwort auf:
Wieviel Geld bekomme ich da ich erneut schwanger bin in der Elternzeit ?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013