Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ab Mitte Juli in den Mutterschutz gehen. Zusätzlich zu meiner festen Stelle über ich seit Januar einen 450€ Job aus. Zähle ich dies als Nettoeinkommen auf mein Gehalt zur Berechnung? Also ich bekomme 1600€ netto bei der einen Stelle und 450€ bei der anderen....wie rechne ich nun? Zudem würde ich gerne nach einigen Monat wieder TZ arbeiten wollen...das daraus resultierende Einkommen wird einfach mit dem EG zu der zeit dann verechnet, richtig? Zudem möchte mein Mann (450€ Job) sich auch 2 Monate EZ nehmen. Wieviel bekommt er zu der Zeit? Kann er dennoch als Springer in dieser Zeit arbeiten, also ein wenig dazu verdienen? Wird dies dann vom EG abgezogen? Vielen Dank im vorraus! Mit freundlichen Grüßen TG
von TiGü83 am 18.02.2016, 11:04