Hallo
Ich bin das 2. mal schwanger. Meine kleine ist 8 Monate alt. Das heißt der neue Mutterschutz beginnt ca eine Woche noch vor Ende der 1. Elternzeit. Nun meine Frage: wie wird das Elterngeld verrechnet, wenn man ja vor der Elternzeit nicht arbeiten war, sondern sich in der 1. Elternzeit befand?
Möchte ja gerne meine Finanzen planen können, aber bis jetzt hab ich noch keine passende Antwort gefunden.
Lg
von
Sweetmia1
am 02.08.2014, 19:05
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bekommt man beim 2. Kind
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bekommt man beim 2. Kind
Immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz ( zu dem Du die Elternzeit beenden kannst ) zählen für das neue Elterngeld.
Ab dem 1. Geburtstag des ersten Kindes zählen die Monate dann mit 0€ rein wenn kein Einkommen erzielt wird. Monate mit Elterngeld davor werden durch alten Lohn ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 02.08.2014, 20:00