Hallo Frau Bader,
ich werde nach der 15 monatigen Elternzeit in Teilzeit, 50 Prozent, zurückkehren. Ich hatte vor der Schwangerschaft ein fixgehalt und einen Bonus. Steht mir nun nach der Elternzeit 50prozent von dem zu was ich vorher verdient habe oder kann der AG das Gehalt neu festlegen? Vielen Dank!
von
Kornblume2016
am 24.10.2017, 23:14
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Wiedereinstieg
Hallo,
grundsätzlich müssen Sie das, was Sie vorher bekommen haben, anteilig bekommen. Wichtig ist jedoch auch, was im Arbeitsvertrag steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2017
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Wiedereinstieg
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
von
Surematu
am 25.10.2017, 06:58
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Wiedereinstieg
Grundsätzlich muss gleiche Arbeit auch weiterhin gleich entlohnt werden - d.h. dein Gehalt wird nur anteilig verringert auf eben 50%.
Bzgl. Boni sieht es vermutlich ähnlich aus. Du wirst sicher weniger Boni erarbeiten können als vorher - dennoch bleibt die Berechnung/Vergütung für Zusatz-Leistungen gleich.
von
cube
am 25.10.2017, 08:18
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Wiedereinstieg
Danke Cube.
Surematu, meinst du in meinem ursprünglichen Vertrag für Vollzeit? Den neuen habe ich noch nicht.
von
Kornblume2016
am 25.10.2017, 08:51
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Wiedereinstieg
Mal eine Frage, warum verschenkst du die EZ? Was versprichst du dir davon?
Nicht böse sein, aber ich peile es nicht ganz. Du hast gerade mal 15 Monate EZ genommen - von 36 die dir zustehen. Warum macht man das? Man kann doch auch innerhalb der EZ in Tz arbeiten von bis zu 30 Std - mit einer 50%-Stelle wärst du also völlig im Rahmen. Du hättest einen Plan B falls es finanziell doch eng wird und vor allen Kündigungsschutz. Vom Falle das man erneut schwanger wird und dann das höhere Mutterschaftsgeld bekommen würde mal abgesehen. All das wirft man weg - und das ist eben das was ich nicht verstehe.
Mitglied inaktiv - 25.10.2017, 16:24