Frage: Wiedereinstieg nach EZ und Umzug

Guten Tag, Frau Bader! Kurz zu meiner Person: Ich habe am 13.06.2012 mein erstes Kind bekommen und bin nach einem Jahr "Babypause" mit 21 Std/Wo in TZ in der EZ wieder eingestiegen. Da mein Mann einen guten neuen Job in 74 km Entfernung bekommen hat, mußte ich nach 6 Monaten wieder zurück in die unbezahlte Elternzeit (mein letztes Jahr) und bin umgezogen. Mittlerweile ist die Kleine wieder gut in der KiTa eingewöhnt, aber leider will mich die Filiale vor Ort nicht für ein paar Std TZ einstellen. Ich habe also keine guten Aussichten auf einen Wechsel innerhalb des "familienfreundlichen" Unternehmens, dem ich nun seit 2008 angehöre. Ich sehe es als utopisch, nach Ende der Elternzeit am 13.06.15 wieder Vollzeit oder Teilzeit in meiner alten Filiale einzusteigen (aufgrund der Fahrtzeit, Kinderbetreuung,Vorgeschichten...). Muß ich nun kündigen? Oder werde ich gekündigt? Und was passiert, wenn ich bis dahin wieder schwanger bin und gar nicht wieder anfangen könnte? Habe ich dann noch Rechte? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, M.

von Mibri am 24.09.2014, 12:06



Antwort auf: Wiedereinstieg nach EZ und Umzug

Hallo, entscheidend ist erst einmal, was in Ihrem Vertrag steht. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass sie ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort haben. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nichts am neuen Wohnort anbieten will und muss, bleibt die Kündigung. Daran ändert auch eine neue Schwangerschaft nichts. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2014



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