Wiedereinstieg in Teilzeit unter Weiterlaufen der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg in Teilzeit unter Weiterlaufen der Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, nach 15 Monaten Elternzeit werde ich mit 30 Stunden wöchentlich wieder in den Job einsteigen (Beamtin/Land Nds.). Ich kann leider nirgendwo in Erfahrung bringen, ob es Sinn macht, die Elternzeit weiterlaufen zu lassen oder zu beenden. Gibt es Nachteile bei Beendung? (Ein zweites Kind ist nicht vor 2017 geplant.) Bereits im Voraus bedanke ich mich für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Rike L.

von Rike-03 am 04.09.2015, 10:45



Antwort auf: Wiedereinstieg in Teilzeit unter Weiterlaufen der Elternzeit?

Hallo, bei beamten wüsste ich da keinen Nachteil - kenne mich abe rnicht mit dem Landesbeamtenrecht aus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2015



Antwort auf: Wiedereinstieg in Teilzeit unter Weiterlaufen der Elternzeit?

Der einzige Vorteil ist der Kündigungsschutz. Als Beamtin ist man da aber von Natur aus recht sicher oder ? Ein weiterer Vorteil wäre bei einer früheren Schwangerschaft, dass man das Mutterschutzgeld aufgrund des alten Vertrages ( Vollzeit ) bekäme, wenn man die Elternzeit dann zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet.

von Sternenschnuppe am 04.09.2015, 10:50



Antwort auf: Wiedereinstieg in Teilzeit unter Weiterlaufen der Elternzeit?

Riesen Vorteil, der alte Vertrag bleibt weiter bestehen, er ruht dann weiterhin. Neben Kündigungsschutz und der Option im Fall der Fälle Stunden zu reduzieren - zB weil es mit der Betreuung nicht so klappt. Arbeitest du in Teilzeit ohne EZ, dann geht das nur in dem du den alten Vollzeitvertrag per Änderungskündigung DAUERHAFT aufgibst. Dagegen kann man aber immer noch sagen, ich arbeite erst einmal "probeweise" TZ, lasse mir den VZ-Vetrag aber offen, schaue mir an wie es bis zum Ende der EZ läuft und entscheide dann endgültig ob man in TZ bleiben will. oder eben doch weider Vollzeit. Mit TZ innerhalb EZ ist man also um Welten flexibler als ohne - vom Schutz wie gesagt eben abgesehen.

Mitglied inaktiv - 04.09.2015, 15:23



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