Wiederbeschäftigung nach Elternzeit , Kitabetreuung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederbeschäftigung nach Elternzeit , Kitabetreuung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, nach 2 Jahren Elternzeit würde ich gerne Teilzeit arbeiten. Meine Arbeitsstelle, wo ich vor dem Geburt in Vollzeit beschäftigt war, ist jetzt durch eine andere Angestellte besetzt. Mein Arbeitgeber ist eine kleine Firma mit unter 10 Mitarbeitern. Aus dem Grunde wird der Arbeitgeber vermutlich weder an Vollzeit- noch an Teilzeitbeschäftigung interessiert sein. Was könnte ich in der Situation vom Arbeitgeber rechtlich gesehen erwarten? Sollte ich dann das 3. Jahr Elternzeit nehmen oder soll ich schon vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Arbeitsamt gehen und jetzt schon eine andere Stelle suchen? Wenn ich das 3. Jahr Elternzeit nehme, darf mein Kind in der Kita halbtags betreut werden oder muss ich die Kosten der Betreuung während der Elternzeit dann vollständig selbst tragen? Vielen Dank

von Lana14 am 21.10.2015, 22:01



Antwort auf: Wiederbeschäftigung nach Elternzeit , Kitabetreuung während Elternzeit

Hallo, 1. Das 3. Jahr nehmen u sich in der Zeit eine andere TZ suchen, da beim AB kein Anspruch besteht. Aber vorher beim AG anfragen. 2. Das Kind kann trotzdem in den Kindergarten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



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