Wiederaufnahme vom Job nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederaufnahme vom Job nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit wurde ich erneut schwanger und brachte 2010 einen putzmunteren Jungen zur Welt ;-) Jetzt möchte ich am 01. November wieder meinen alten Job antreten. Mein Arbeitgeber ist jedoch der Auffassung, dass ich noch weitere 2 Monate Probezeit hätte, da diese ja ausgesetzt wurde zum Zeitpunkt meiner ersten Schwangerschaft. Ist das wirklich so ?????? Vielen Dank für kurze Rückmeldung. Carola72

Mitglied inaktiv - 18.10.2011, 20:42



Antwort auf: Wiederaufnahme vom Job nach Elternzeit

Hallo, bei Beamten ist das auf jeden Fall so. Bei normalen AN hatte ich den Fall komischerweise noch nie u finde auch kein Urteil. Ich denke, das die Zeit angehängt werden darf, da das Arbeiteverhältnis ja ruht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2011



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