Hallo NB, Ich habe eine etwas komplizierte Situation und Frage. Ich bin Alleinerziehend und mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt. Ich hatte 14 Monate Elternzeit beantragt und auch bis Mitte Januar 2011 genommen. Während der Elternzeit lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus; da es eine Stelle an der Uni war, konnte ich netter Weise für die nicht gearbeitete Zeit einen Nacharbeitungsvertrag erhalten, dh ich habe jetzt wieder eine befristete Stelle (50%) bis zum 09.07.2011. Zusätzlich arbeite ich auf Honarbasis ebenfalls 50%. Letztere Tätigkeit brauche ich auch, da ich dort Anrechnungstunden für eine Approbationsprüfung sammle. Mein ursprünglicher Plan war ab Juli für die befristete Stelle eine neue 50% Stelle zu finden. Mein Sohn ist während der Arbeit in der Krippe, Eltern für Betreuung wohnen zu weit weg. Jetzt zeigt sich allerdings,daß er den ganzen Tag Krippe nur schwer packt (halbtags allerdings ganz gut), so daß ich ab Juli für 1 Jahr nur die selbständige Honorartätigkeit (50%) machen möchte; täte meinem Kleinen seelisch gut und ich könnte mich so auch gelassen auf die Approbationsprüfung im März 2012 vorbereiten. Jetzt stellt sich mir die Frage, bin ich dann ab Juli selbstständig tätig mit ca 1000 bis 1200,- brutto/Monat (muß mich allerdings selbst versichern etc.) - lohnt sich das finanziell... oder kann ich zurück in Elternzeit und dennoch die Honorartätigkeit ausüben? Wenn ich die Elternzeit wiederaufnehme kann, was muß ich beachten? Wie sehe es denn mit Anspruch auf ALG I aus (für den Fall das ich auch die Honorartätigkeit lassen würde)? Wird dieser aus Elterngeld und 50% Stelle (letztes Jahr) gemittelt? Und wenn ich die Elternzeit nochmal aufnehmen kann, hätte ich in einem Jahr Anspruch auf ALG I? Vielen Dank für Ihre Hilfe auf die vielen Fragen! kaj
von kaj am 12.02.2011, 22:11