Wiederaufnahme Beruf nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederaufnahme Beruf nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in die Kita geben möchte. Bin ich denn rechtlich verpflichtet in Vollzeit zurückzukehren um meine alte Position wiederzubekommen oder habe ich auch ein Recht auf eine Teilzeitstelle, zumindest für einen begrenzten Zeitraum? Bei uns in der Branche ist es leider nicht selbstverständlich, dass Mütter ihre alte Position zurückbekommen, daher möchte ich für das Gespräch mit meinem Chef gerne vorbereitet sein, welche Rechte ich habe. Danke für Ihre Antwort. Herzliche Grüße, Franziska

Mitglied inaktiv - 10.11.2015, 09:40



Antwort auf: Wiederaufnahme Beruf nach Elternzeit

Hallo, sie haben Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keinen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine Leitungs Tätigkeit könnte ein solcher Grund sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Wiederaufnahme Beruf nach Elternzeit

Nein, auf exakt die selbe Position hast Du keinen Anspruch. Du kennst den Job ja, wie soll Abteilungsleiter in Teilzeit denn funktionieren ? Das kann der AG leicht aus betrieblichen Gründen ablehnen auf der Position.

von Sternenschnuppe am 10.11.2015, 12:00



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