Hallo Frau Bader,
Ich arbeite seit januar 2008 im Einzelhandel als Vollzeitkraft,wurde schwanger habe im Mai 2009 entbunden und war bis Mai 2012 im Elternzeit,bin als 20 Stundenkraft eingestiegen bis Ende august danach denke ich steht mir wieder meine Vollzeitstelle zur Verfügung.nun ist das problem das ich in der 7 wich schwanger bin,mein Arbeitgeber weiß noch nicht bescheid.bleibt mir meine Vollzeitstelle noch erhalten ab September oder können die es mor streichen? Und wie ist es mit dem Elterngeld,bin ja dann noch kein ganzes wieder am arbeiten..
Freue mich schon über eine Antwort
Liebe grüße
Fatmak
von
fatmak
am 07.06.2012, 00:24
Antwort auf:
wieder schwanger nach elternzeit
Hallo,
nach Beendigung der ersten Elternzeit gehen Sie bis zu Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes ganz normal arbeitender auch ein Anspruch auf den Arbeitsplatz. Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie den Lohn ganz normal weiter.
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2012