Hallo,
ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde ohne zusätzlich in Elternzeit gearbeitet zu haben, bekomme ich dann für die Elternzeit vom 2.Kind das ursprüngliche Elterngeld wie beim ersten Kind wieder oder nur die 300Euro?
von
Julia88
am 16.07.2017, 12:23
Antwort auf:
Wieder Schwanger in Elternzeit
Hallo,
wann ist denn K 1 geboren? Bitte Frage neu stellen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Wieder Schwanger in Elternzeit
Das kommt drauf an wann das zweite Kind in der Elternzeit geboren wird ausgeklammert werden nur die ersten 12monate nach der geburt danach zählt jeder monat mit 0Euro in die Berechnung
von
sterntaler82
am 16.07.2017, 12:58
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Wieder Schwanger in Elternzeit
Wieso exakt 12 Monate? Ich bekomme zum Beispiel Elterngeld Plus für 20 Monate.
von
Julia88
am 17.07.2017, 11:04
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Wieder Schwanger in Elternzeit
Wie du es dir auszahlen lässt spielt keine Rolle. Es zählen nur die basis Monate 12 bzw 14
von
sterntaler82
am 17.07.2017, 14:39