Aktuell befinde ich mich in Elternzeit.
(1/2Jahr Elterngeld 1300Euro, 12 Monate Elterngeld Plus 650Euro)
Da es im letzten Jahr finanziell eng wird, überlege ich Werbungen auszutragen. Das ergäbe einen Zuverdienst von ca. 100Euro/Monat.
Wie wäre es, wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde?
Bekomme ich da das alte Elterngeld weiter gezahlt, oder wird es neu auf den Minijob ausgerechnet?
In diesem Fall würde ich ja bestraft, wenn ich etwas dazu verdiene.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Mäusemutter2017
am 26.07.2017, 00:29
Antwort auf:
Wie würde sich das zukünftige Elterngeld errechnen.
Hallo,
Stellen Sie die Frage bitte neu mit der Info, wann Kind1 geboren ist.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2017
Antwort auf:
Wie würde sich das zukünftige Elterngeld errechnen.
Nö, weil wenn du im zweiten Jahr nichts dazu verdienst wird es weniger EG als wenn du dazu verdienst. Alles was nach dem 1ten Geburtstag Monate ohne Einkommen sind gehen mit 0 € in die Berechnung für EG2 ein. Ob Du hast splitten lassen ist dabei ohne Relevanz. EG Plus wirkt sich in dem Falle nur darauf aus das du mehr am Verdienst behalten darfst.
Du musst wissen das für das erneute EG immer die 12 Monate vorher relevant sind. Das was man da verdient hat berechnet EG 2. Ausgeklammert, also dann durch vorherige Monate ersetzt, wird dabei nur die Mutterschutzzeiten und beim EG das erste Jahr. Nicht aber das 2te Jahr wegen Splittung oder wenn man gar kein EG mehr bekommt. Da man ja in der EZ dazu verdienen darf sobald das EG durch ist - ohne das es zu Abzügen kommt - kann man ja theoretisch im 2ten Jahr Ez bis zu 30 Std die Woche arbeiten gehen und damit eben neues EG "erwirtschaften".
Frage wäre also, warum hast du überhaupt einen Teil als EG Plus gemacht wenn du eigentlich nicht vor hattest zu arbeiten und ob es nicht sinnvoller ist auf die Splittung zu verzichten und selbst eine Teil des EG zur Seite zu legen für die Zeit danach. Und dann im zweiten Jahr sich eben einen Minijob zu suchen oder TZ zu arbeiten. EG Plus macht noch Sinn wenn der Vater das auch nutzt wegen den Partnerschaftsmonaten oder wenn es wegen Krankenversicherung so gewählt wurde. da du aber schreibst das du dich in EZ befindest, hast du ja einen AG. Ach ja, mit dessen Zustimmung - die du eh benötigst wenn du Werbung austragen willst - kannst du auch in der EZ woanders arbeiten.
All das hängt davon ab wie alt Kind1 jetzt ist und wann du planst wieder zu arbeiten und wann weider schwanger zu werden.
Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 08:08