Schönen guten Tag, ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zum Eltern- & Mutterschaftsgeld bei einem (sich noch in Planung befindenden) 2. Kind. Unser 1. Kind ist am 02.03.2015 geboren. Bei meinem derzeitigen AG habe ich eine Elternzeit von 2 Jahren (bis zum 01.03.2017) beantragt. Nun hatte ich überlegt, ab dem 02.03.2016 (bzw. gegebenenfalls auch schon früher) stundenweise ( auf 50 - 100,-€ Basis im Monat) zur Inventur bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen. Mein derzeitiger AG hat dieser nebenberuflichen Tätigkeit zugestimmt, da ich mich ja ohnehin in Elternzeit befinde. Nun allerdings meine Frage(n): - Stelle ich mich durch diese Nebentätigkeit, sofern ich diese noch vor dem 01.03.2016 beginne schlechter als ohne die zusätzliche Einnahme? Genauer: Mindern die 50 - 100€ p.M. mein aktuelles Elterngeld in größerem Maße wie das eventuelle zusätzliches Einkommen (Taschengeld) wäre? - Stelle ich mich schlechter wenn wir vorhaben in den nächsten Monaten über ein 2. Kind nachzudenken? Genauer: Beim 2. Kind während der Elternzeit des 1. Kindes würde ich ja das volle Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind erhalten, sofern ich meine Elternzeit vorzeitig für den Mutterschutz beende. Wenn ich nun jedoch in der Zwischenzeit bei diesem anderen AG tätig war, wäre dieses geringe Einkommen die neue Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld vom 2. Kind? Dann würde ich mich ja durch diesen geringen Nebenverdienst schlechter stellen, als würde ich einfach nichts tun..... - Wie weit darf denn der Abstand zwischen dem 1. Kind und 2. Kind sein, um noch das volle Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind zu erhalten? Solange wie mir Elternzeit zusteht? das wären gesetzlich 3 Jahre + zusätzliche 6 Monate von meinem derzeitigen AG. Ich habe aktuell wie gesagt 2 Jahre beantragt. Könnte ich diese dann verlängern auf 3 Jahre, wenn wir planen erst dann ein 2. Kind zu bekommen? Hoffe dies ist einigermaßen verständlich dargestellt. Vielen Dank & Freundliche Grüße
von australia2008 am 25.01.2016, 13:52