Hallo Frau Bader, Ich habe folgenden Sachverhalt: Meine erste Tochter ist am 13.1.2015 geboren, ich habe 2 Jahre EZ genommen (bis 12.1.2017), wobei ich mir nur ein Jahr EG auszahlen lassen habe. Im 2ten Jahr EZ habe ich in einem Café auf 450€ Basis gejobbt. Im September 2016 habe von meiner erneuten Schwangerschaft erfahren. Seit dem 13.1.2017 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot (Flugbegleiterin). Ich bekomme ja nun wieder mein volles Gehalt inkl. Lohnerhöhung von der Fluggesellschaft. Wie berechnet sich nun das EG für meine zweite Tochter? (ET 27.5.2017) Vielen lieben Dank schon mal. Liebe Grüße LB
von Januarmaijuni am 23.02.2017, 00:03