Hallo Frau Bader ich bin momentan in Elternzeit mit meinem ersten Kind.In der Schwangerschaft hatte ich generelles Beschäftigungsverbot(Arbeitsvertrag Vollzeit,unbefristet) Ich habe 19Monate Elternzeit davon die letzten 5Monate unbezahlt bis September 2016.
Wenn ich zum Ende dieser Elternzeit wieder schwanger bin/wäre bekomme ich im Anschluss sofort wieder ein Beschäftigungsverbot. Für 2016 nach der Elternzeit ist 50% Teilzeit vereinbart.bekomme ich das gleiche Gehalt wie im letzten BV und demzufolge auch das gleiche Elterngeld wie jetzt plus Geschwisterbonus(werden die 5Monate unbezahlte Elternzeit angerechnet?? Gruß Ella
von
Ella1980
am 08.10.2015, 13:41
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Hallo,
Sie werden so behandelt, wie ohne Beschäftigungsverbot. Sie bekommen also den Teilzeitlohn. Und dementsprechend auch das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2015
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Wenn Teilzeit vereinbart ist, dann bekommst Du auch den Teilzeitlohn im BV.
So würdest Du ja auch arbeiten.
Ab Ende des unbezahlten Urlaubes.
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz.
Unbezahlter Urlaub geht mit 0€ in die Berechnung.
EZ abbrechen um ein BV einzureichen geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 16:03
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Hallo Sternenschnuppe,es zählen immer die 12Monate vor Mutterschutz? Aber Eltergeld wird doch nicht vom Elterngeld berechnet?danke u lg
von
Ella1980
am 08.10.2015, 17:38
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Ne, diese Monate werden durch alten Lohn ersetzt. Also alles bis zum ersten Geb. des Vorkindes, da da der Bezug endet.
Ab dem ersten Geb. zählt es wie es ist. Entweder das Einkommen, oder der Monat geht mit 0€ in die Berechnung.
Wann ist Dein erstes Kind genau geboren ?
Wenn Du am Ende der Elternzeit schwanger bist, dann kommen ja 5 Monate unbezahlter Urlaub ( wieso eigentlich das und nicht 19 Monate Elternzeit ? )
Die zählen mit 0€
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 17:56
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Mein erstes Kind ist am 03.02.15 geboren.Die Elternzeit geht vom 03.02.15 bis 02.09.16,wobei nur bis 12.04.16 Elterngeld gezahlt wird.
von
Ella1980
am 08.10.2015, 20:25
Antwort auf:
Wie wird das erneute Elterngeld berechnet?
Genau, und alles ab Mai 2016 zählt dann mit 0€ , bis Du wieder Einkommen hast. Alles mit Elterneld wird ersetzt. Wieso bekommst Du bis 12.04. Elterngeld ?
Taktisch sinnvoll ist es dann nach der Elternzeit erst 3-4 Monate voll zu arbeiten und dann schwanger zu werden. Sonst bekommst Du keine 12 Monate voll mit Einkommen und hast Mai, Juni, Juli, August als Nullrunde drin.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 21:10