Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Leider habe ich noch eine Rückfrage: Das Mutterschutzgeld ergibt sich ja aufgrund des Verdienstes der letzten 3 Monate. Wird bei der Festsetzung des Mutterschutzgeldes auch der Monat angerechnet, den ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten würde. Dies wäre dann viel weniger, da ich maximal 50% arbeiten kann. Oder zählt mit Aufhebung der Elternzeit vor der zweiten Mutterschutzzeit automatisch mein Vollzeitvertrag, sodass ich wieder mein volles Gehalt als Mutterschutzgeld bekomme, das ich auch in meiner ersten Mutterschutzzeit bekommen habe? Für die Festsetzung des Elterngeldes wird ja der Monat Februar in dem ich nur Teilzeit arbeite, angerechnet (bis Januar beziehe ich Elterngeld, ab März wäre ich schon wieder im Mutterschutz). Besten Dank nochmals.
von dahle77 am 06.09.2016, 17:01