Guten Abend. Ich gehe bald in Mutterschutz. Mein monatliches Gehalt ist provisionsabhängig. In den letzten Monaten, vorm Mutterschutz, war ich auf 3Wochen verteilt im Urlaub, somit habe ich nun weniger verdienen können. Ich erhalte kein Urlaubsentgelt oder ein Provisionsausgleich. Wird das also als Berechnungsgrundlage genommen, werde ich viel weniger bekommen als mit sonst zusteht. Mit den Steuerbüro meines Arbeitsgebers konnte ich nicht in Kontakt treten, da alles über mein Chef läuft...und das dauert, bzw., es sind schon Missverständnisse entstanden. Was jetzt? Wie sollte mein Mutterschaftsgeld rechtlich gesehen berechnet werden? Soll das Steuerbüro mein Jahresdurchschnittsgehalt nehmen, muss ich nachträglich Urlaubsentgelt einklagen? Vielen Dank für Ihre Mühe.
von Eileen-M am 17.10.2016, 21:20