Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Guten Tag, bin mit dem 3.Kind schwanger (ET 30.10.15) und bekomme voraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot. Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und arbeite seit Beginn (1.8.14) dieses zweiten Jahres Elternzeit in Teilzeit mit 25%. Seit 1.1.15 arbeite ich mit 50%. Das Gehalt des Beschäftigungsverbots wird doch nach den letzten drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet, oder? Wenn meine letzte Periode am 23.1. war, hieße das dann, dass sich das Gehalt nach den Monaten berechnet, in denen ich nur die 25% gearbeitet habe? Aber letzte Periode ist ja eigentlich nicht Eintritt der Schwangerschaft, nur weils rechnerisch einfacher ist den ET zu bestimmen...Oder gibt es vielleicht eine andere Berechnung weil ich ja in Elternzeit bin, z.B. die Monate vor der Elternzeit mit Kind nr.2??? Hoffe, meine Frage ist nicht zu durcheinander ;) Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

Mitglied inaktiv - 24.03.2015, 13:19



Antwort auf: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Hallo, Sie bekommen das Gehalt, das Sie ohne Bv bekämen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2015



Antwort auf: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommst Du das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest, also 50%. Luvi

von luvi am 26.03.2015, 01:55



Antwort auf: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Danke für die Antworten. Jedoch ist mir die Aussage immer noch nicht ganz klar. Wenn man danach gehen würde was ich jetzt aktuell verdiene, ist es das 50%-Gehalt. Wenn aber das Gehalt des Beschäftigungsverbotes nach den drei Monaten VOR Eintritt der Schwangerschaft berechnet werden, sind es die Monate in denen ich das 25%-Gehalt bekommen habe. Das wäre sehr bitter, denn es ist ja deutlich weniger und beeinflusst einen sehr langen Zeitraum (auch nachher die Berechnung des Elterngeldes). Gibt es irgendeine Möglichkeit, das das aktuelle Gehalt (50%-Gehalt) berechnet wird??? Weil ich z.B. offiziell ja in Elternzeit bin, oder irgendsoetwas???? Vielen Dank nochmal!!

Mitglied inaktiv - 26.03.2015, 19:55



Antwort auf: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Hallo, was würdest Du denn jetzt bekommen, wenn Du arbeiten würdest? Und wie lange noch? Wenn Du jetzt mit 50% arbeiten würdest, bekommst Du das auch bezahlt, und zwar so lange wie ihr das vertraglich vereinbart hast. Die 3 Monate vor Schwangerschaft zählen in Deinem Fall nicht. Es dürfen Dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Und das bedeutet, dass Du genau so viel bekommst, wie wenn Du arbeiten würdest. Lies doch mal im Mutterschutzgesetz nach (http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/muschg_broschuere.pdf) Darin heisst es: Mutterschaftslohn Muss die werdende Mutter wegen eines Beschäftigungs- verbots oder einer Arbeitszeitbeschränkung ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen bzw. die Beschäfti- gungs- oder Entlohnungsart wechseln, dürfen ihr keine finanziellen Nachteile entstehen Luvi

von luvi am 27.03.2015, 01:16



Antwort auf: Wie wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot in Elternzeit mit Teilzeitarbeit ber

Danke luvi! Zur Zeit bekomme ich ein 50% Gehalt. Ich bin nur verunsicherrt, weil ich die Info bekommen habe, dass bei einem Beschäftigungsverbot die drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft berechnet werden. Da hatte ich noch 25%. Allerdings war dieser Wechsel von 25 auf 50% schon lange vor Eintritt der Schwangerschaft vertraglich geregelt. Ich hoffe seeehr, dass ich das jetztige Gehalt dann weiter bekomme! Sonst würde mir ja tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstehen! Liebe Grüße, matahahri

Mitglied inaktiv - 27.03.2015, 09:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Ist ein Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit möglich?

Guten Abend Frau Bader, es wäre super, wenn Sie mir nochmal helfen könnten. 1.) Im Forum habe ich gelesen, dass es kein Beschäftigungsverbot (wegen Schwangerschaft mit Baby2/schwanger darf dieser Job nicht ausgeführt werden) während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit (von Baby1) gibt. Stimmt das? Das würde bedeuten, dass man dann keine L...


Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit während Elternzeit?

Hallo Frau Bäder! Zur Zeit bin ich noch bis Ende April in Elternzeit beziehe kein Elterngeld mehr, arbeite aber Teilzeit! Wenn ich nun schwanger werden würde dürfte ich als Krankenschwester bei uns im Haus nicht mehr arbeiten! Würde ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen oder dürfte ich einfach nicht arbeiten und hätte weiter elternzeit! Un...


Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich haben am 11.08.2016 unsere Tochter bekommen. In der Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, aufgrund ihrer Arbeit in der Pflege. Elternzeit hat sie für 2 Jahre beantragt, bis zum 10.08.2018. Seit dem 15.08.17 geht sie wieder in Teilzeit arbeiten. So langsam denken wir wieder an das zweite Kind. W...


Beschäftigungsverbot Während Teilzeitarbeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und gehe jetzt nach einem Jahr in Teilzeit 30 Stunden arbeiten. Da wir ein Kinderwunsch haben und ich in der nächsten Schwangerschaft Risikoschwanger wäre, ist ein Beschäftigunsverbot sehr wahrscheinlich. Hätte ich auch während der Elternzeit Anspruch auf Gehalt im Beschäftigung...


Erneute Schwangerschaft während Elternzeit,Teilzeitarbeit/Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...


Beschäftigungsverbot in der Elternzeit & Teilzeitarbeit

Hallo, Ich erwarte mein zweites Kind. Mein erstes Kind kam am ... auf die Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit und ein Jahr Elterngeld erhalten. Jetzt habe ich zwei fragen: Bekomme ich in der Elternzeit wenn ich Teilzeit arbeite und ein Beschäftigungsverbot erhalte weiterhin Geld oder aufgrund der Elternzeit kein Geld wären des Verbotes? Auf ...


Beschäftigungsverbot während der Elternzeit wegen Teilzeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit bis einschließlich März 2024. ( Kind im Januar 22 geboren) Elterngeld habe ich bis Ende Januar 23 bekommen. Nun werde ich ab 1 März in Teilzeit arbeiten ( 30 Stunden) während ich weiterhin in Elternzeit bin. Das wird bei meiner letzten Arbeitsstelle sein wo ich einen unbefristeten Vertr...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...