Wie wird das Gehalt bei Arbeitsverbot berechnet, bei Vertragsänderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird das Gehalt bei Arbeitsverbot berechnet, bei Vertragsänderung

Hallo, meine Frau hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 30 Stunden. In diesem Vertrag ist festgehalten, dass sie bis Oktober 38h Arbeitet. (die 8h sind zuätzlich als Schwangerschaftsvertretung einer Kollegin, die gerade schwanger ist und auch Arbeitsverbot hat.). Nun meine Frage. Wie wird das Gehalt berechnet, wenn sie jetzt schwanger werden würde? Da sie im Kindergarten arbeitet, würde sie Aufgrund fehlender Impfungen sofort ein Arbeitsverbot bekommen. Laut Gesetz berechnet sich der Lohn ja aus den letzten 13 Wochen. aber der Vertrag mit der Änderung ist ja schon unterschrieben. Laut Aussage der Leitung würde sie diese 8 Stunden auch weiter bekommen, sobald klar ist, das die Kolegin das Kind bekommt und in Mutterschutz geht.) Aber das bekommt sie ja bestimmt nicht, wenn sie selbst mit Arbeitsverbot zu hause ist. Ich hoffe, das ist halbwegs verständlich erklärt.

von maxii am 19.08.2012, 21:44



Antwort auf: Wie wird das Gehalt bei Arbeitsverbot berechnet, bei Vertragsänderung

Hallo, am sinnvollsten wäre es doch, sich impfen zu lassen, wenn schon vor der SchwS bekannt ist, dass da was fehlt. Sie bekommt den Lohn so, als ob sie arbeiten würde. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2012



Antwort auf: Wie wird das Gehalt bei Arbeitsverbot berechnet, bei Vertragsänderung

Hallo Frau Bader, eine Impfung ist hier leider nicht möglich (Zytomegalie). Wir dachten, dass der Lohn sich aus dem Duchschnitt der letzten 13 Wochen errechnet. Und wenn meine Frau diese Impfschutz hätte, würde sie in dieser Zeit ja auch die 38 Stunden arbeiten. Nur wenn sie jetzt Arbeitsverbot bekommt, wird der Arbeitgeber ja nicht den Vertrag für die 9 Stunden verlängern. Momentan ist der Vertrag 29,5h unbefristet und die 9 Zusatzstunden sind befristet bis 25.10., da der Arbeitgeber sagt, er kann erst verlängern, wenn der Mutterschutz der anderen Kollegin beendet ist und sie in Elternzeit geht) Können sie mir Ihren Hinweis "Sie bekommt den Lohn so, als ob sie arbeiten würde" bitte etwas erläutern? würde das heißen, dass sie dann ab November weniger bekommen würde? Danke und Gruß

von maxii am 20.08.2012, 23:15



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