Sehr geehrte Frau Bader!
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 15.3.14 und werde ca am 6.September 14 zum zweiten Mal Mutter. Wird nun bei der Elterngeldberechnung auch die Zeit der Arbeitslosigkeit mit eingerechnet oder die 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Ich finde leider keine klare Antwort im Netz. Ich bin z.Zt. noch halbtags beschäftigt, d.h. mein Nettoeinkommen liegt unter 1000 Euro. Vielen Dank schonmal im Voraus.
von
MartinaD.
am 06.01.2014, 15:25
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld berechnet, bei 6-mon. Arbeitslosigkeit vor der Geburt?
Hallo,
diese Monate werden leider mit 0 € berechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2014
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld berechnet, bei 6-mon. Arbeitslosigkeit vor der Geburt?
Die Monate von Ende des Vertrages bis Beginn Mutterschutz gehen mit 0€ in die Berechnung.
ALG1 ist kein Einkommen.
Sind dann etwa 4 Monate mit 0€ und 8 mit 1000€.
Im Schnitt also 666€.
Für jede 20€ die zu 1000€ fehlen bekommt Du 1% mehr Elterngeld.
Also in etwa 17% mehr. Somit 67% + 17% = 84% von 666€
Sind also grob etwa 560€
Einige Chefs sind kulant und verlängern bis zum Mutterschutz wenn sie mit Dir zufrieden sind.
Frag einfach mal nach.
Und nicht vergessen Dich arbeitslos zu melden jetzt.
von
Sternenschnuppe
am 06.01.2014, 16:54
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld berechnet, bei 6-mon. Arbeitslosigkeit vor der Geburt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mein Chef hat mir noch die ganze Zeit gesagt, dass er mich auf jeden Fall übernimmt. Jedoch wird jetzt die Hauptstraße gesperrt und somit rechnet er mit 30-40% Mindereinnahmen. Er sagte mir noch, ich soll mich doch freuen ein halbes Jahr Pause zu haben und er würde mich danach wieder einstellen.
Toll, oder?
von
MartinaD.
am 07.01.2014, 08:38
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld berechnet, bei 6-mon. Arbeitslosigkeit vor der Geburt?
Naja, er denkt wirtschaftlich, das verstehe ich auch.
Emotionen kann man sich nicht immer leisten, gerade wenn er mit Einbußen rechnen muss.
Vielleicht kannst Du dennoch einen Versuch starten und fragen ob er bis zum Mutterschutz oder ET verlängert.
Im Mutterschutz bekommt er den Lohn eh von der Krankenkasse ersetzt.
Ein Versuch ist es wert.
von
Sternenschnuppe
am 07.01.2014, 08:42