Hallo Frau Bader, mein 2. Kind wurde im Januar 2015 geboren, ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und werde nun zum 1.2.2016 wieder anfangen zu arbeiten. Allerdings bin ich wieder schwanger und werde voraussichtlich ab dem 1.8.2016 wieder in den Mutterschutz gehen, da Mitte Sept. das 3. Kind zur Welt kommt. Wie verhält es sich nun mit der Berechnung des Elterngeldes für Kind 3? Werden die 6 Monate, die ich jetzt arbeiten werde berücksichtigt und zusätzlich die letzten 6 Monate vor der Geburt meines 2. Kindes, in denen ich ein Einkommen erhalten habe? Vielen Dank für eine Antwort! MfG
von Louise1981 am 10.01.2016, 22:24