Hallo Frau Bader, ich habe ein großes Probelm. Ich bin vor ca.3Monaten nach der Elternzeit in meinen Beruf zurückgekehrt. Da es dem Unternehmen derzeit finanziell nicht gut geht, wurden wir schon darüber in Kenntnis gesetzt, dass es leider Kündigungen geben wird. Dass ich mit großer Wahrscheinlichkeit auch gehen muss, ich für mich schon fast klar, daher habe ich derzeit Befürchtungen, dass ich finanziell sehr schlecht dann da stehen werde. Wie berechnet sich da das Arbeitslosengeld?? Ich muss doch min.ein Jahr gearbeit haben um Anspruch zu haben oder? Über eine Antwort freue ich mich. MfG
von Vini.und.Susi am 02.07.2013, 20:44