wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet während der Teilelternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet während der Teilelternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin seit 01.07.2014 arbeitslos war vom 01.09.12 im Mutterschutz anschließend war ich 1 Jahr komplett in Elternzeit ab 03.10.13 bis zum 30.06.14 arbeitete ich für 20 Wochenstunden in der Elternzeit (Elternteilzeit). Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld 1, auf der Basis der letzten 9 Monate (20 Stunden), 3 Monate Elterngeld oder auf der Basis meines vorherigen Vollzeit-Gehaltes (vor dem Mutterschutz)? Ich stehe dem Arbeitsmarkt für eine 40 Stunden-Stelle zur Verfügung. Ich habe seit 2004 Vollzeit gearbeitet und jetzt soll es etwa so sein, dass mein Arbeitslosengeld auf der Grundlage dessen berechnet wird, was ich in der Elternzeit erarbeitet/eingezahlt habe. Ich habe davon gehört, dass man den Fall auf unbillige Härte stellen. Hilft er mir weiter? Gibt es einen rechtlichen Beistand für mich? Danke für die Antworten....

von superbaby am 17.07.2014, 17:07



Antwort auf: wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet während der Teilelternzeit

Hallo, 1. Fiktiv für eine VZ-Stelle 2. Sie könne, je nach Situaation, eine Sperre wegen fw. Arbeitsaufgabe erhalten 3. Die Ansprüche ruhen für die Zeit, die der Vertrag wegen des Aufhebungsvertrages länger gelaufen ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2014



Antwort auf: wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet während der Teilelternzeit

was ich noch vergessen habe zu fragen: ich habe eine Abfindung erhalten, weil ich ja den Arbeitsplatz verloren habe, zählt sie nicht als beitragspflichtige Einmalzahlung zum Arbeitslosengeld hinzu? Muss diese Summe mitgezählt werden und so mein Arbeitslosengeld etwas aufwerten? Vielen Dank für die Rückinfo

von superbaby am 17.07.2014, 17:27



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