Hallo Frau Bader, ich bin seit 01.07.2014 arbeitslos war vom 01.09.12 im Mutterschutz anschließend war ich 1 Jahr komplett in Elternzeit ab 03.10.13 bis zum 30.06.14 arbeitete ich für 20 Wochenstunden in der Elternzeit (Elternteilzeit). Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld 1, auf der Basis der letzten 9 Monate (20 Stunden), 3 Monate Elterngeld oder auf der Basis meines vorherigen Vollzeit-Gehaltes (vor dem Mutterschutz)? Ich stehe dem Arbeitsmarkt für eine 40 Stunden-Stelle zur Verfügung. Ich habe seit 2004 Vollzeit gearbeitet und jetzt soll es etwa so sein, dass mein Arbeitslosengeld auf der Grundlage dessen berechnet wird, was ich in der Elternzeit erarbeitet/eingezahlt habe. Ich habe davon gehört, dass man den Fall auf unbillige Härte stellen. Hilft er mir weiter? Gibt es einen rechtlichen Beistand für mich? Danke für die Antworten....
von superbaby am 17.07.2014, 17:07