Wie wird Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft in der Elternzeit gewertet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft in der Elternzeit gewertet?

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne in der Elternzeit zusammen mit meinem Mann die 2x4 Partnermonate für Geburten ab 01.07.2015 in Anspruch nehmen. Hierbei muss meines Wissens nach die wöchentliche Arbeitszeit von beiden Elternteilen auf 25-30h pro Woche reduziert werden. Als Ärztin mache ich regelmäßig Bereitschaftsdienste und Rufdienste. 1. Wie werden diese Zeiten hinsichtlich der Wochenarbeitszeit gewertet? Bereitschaftszeit ist ja seit EUGH-Urteil Arbeitszeit. Wie sieht es beim Rufdienst aus? Hier ist ja eigentlich nur die Akitvzeit+Wegezeiten Arbeitszeit oder wird dann der komplette Rufdienst in die Wochenarbeitszeit eingerechnet? 2. Wird bei den Dienstzeiten ein monatlicher Durchschnitt gebildet (z. B. wenn eine Woche 36 Stunden und in einer anderen nur 22 Stunden gearbeitet wurde) oder ist jede Woche einzeln zu werten? Vielen Dank im Voraus.

von PaulinaSchmidt123 am 14.07.2015, 15:49



Antwort auf: Wie wird Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft in der Elternzeit gewertet?

Hallo, 1. Ruf­be­reit­schaf­ten zählen nicht als Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes (Arb­ZG). Als Ar­beit im Sin­ne des Arb­ZG gilt nur die sog. Her­an­zie­hungs­zeit, al­so die Zeit, die der Ar­beit­neh­mer während ei­ner Ruf­be­reit­schaft tatsächlich an sei­nem Ar­beits­platz mit sei­ner Ar­beit ver­bringt. 2. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



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