Wie wir das EG im zweiten Jahr der EZ berechnet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wir das EG im zweiten Jahr der EZ berechnet

Hallo Frau Bader, ich habe mich schon hier durch das Forum gelesen, jedoch verstehe ich es nicht ganz. Unser Kind ist im August 2014 geboren. Das EG und die Elternzeit haben wir jeweils auf 2 Jahre verteilt. Jetzt ist die Frage, wie wird das EG denn berechnet, wenn das zweit Kind Anfang Juli 2016 auf die Welt kommen wird? Welche monate werden mit 0 berechnet? Vor der Geburt meines ersten Kindes, hab ich vollzeit gearbeitet. LG

von Lana.K am 09.10.2015, 14:02



Antwort auf: Wie wir das EG im zweiten Jahr der EZ berechnet

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt-das 2.. Jahr EG-Bezug wird nicht ausgeklammert. Also werden Sie den Grundbetrag u den Geschwisterbonus bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015



Antwort auf: Wie wir das EG im zweiten Jahr der EZ berechnet

Wenn Du nicht gearbeitet hast, dann gehen mit 0€ in die Berechnung September 15 Oktober 15 November 15 Dezember 15 Januar 16 Februar 16 März 16 April 16 Davon ausgehend dass der Mutterschutz im Mai beginnt. Sind also 8x 0€ und 4x altes Gehalt. Ergibt : 4x Gehalt durch 12 und davon 65% Elterngeld. Wird vermutlich auf den Mindestsatz hinauslaufen plus 75€ Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 10.10.2015, 09:24



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