Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Hallo Frau Bader, Ich zahle aktuell für meine sieben Jahre alte Tochter 309€ Unterhalt an den Vater, jetzt planen mein Lebensgefährte und ich ein gemeinsames Kind. Da würde ich gerne zwei Jahre zu hause bleiben. Ich habe danach allerdings keine Möglichkeit in meinen alten Job zurück zu kehren (vollzeit von 6-14uhr) und würde mir dann was neues suchen wollen. Jetzt stellt sich für uns die Frage, in welcher Höhe ich dann unterhalt zahlen muss. Natürlich werde ich auch in der zeit zahlen, ist ja schließlich für meine Tochter, aber bleibt die Summe bei 309€ obwohl ich Elterngeld beziehe und danach sich auch mein verdienst mindert?? Wäre sehr über eine Antwort dankbar Lg Erbse09

von Erbse09 am 17.10.2016, 13:06



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Hallo, Den Unterhalt müssen Sie weiterzahlen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2016



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

hi, da du unterhaltsverpflichtet bist darfst du nicht absichtlich dein Einkommen verringern und weniger Unterhalt zahlen. Es bleiben dir also nur 2 Möglichkeiten: 1. du zahlst den vollen Unterhalt trotz Elternzeit 2. du gehst nicht in EZ sondern dein LG. floe

von la-floe am 17.10.2016, 13:09



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Dein Partner ist Dir dann zu Betreuungsunterhalt verpflichtet um den Lohn zu ersetzen den Du wegen der Betreuung des Kindes nicht erarbeiten kannst. Daher wird es dann passen. Das Kind wird aber natürlich gezählt. Was verdienst Du denn netto ? 1080€ ist Dein Selbstbehalt. Auf Antrag auch weniger, etwa 100€, weil Du ja keinen eigenen Haushalt führen musst und die Kosten damit geringer sind.

von Sternenschnuppe am 17.10.2016, 13:24



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Ich verdiene im Moment etwa 1700€ Wir sind beide "gebrannte Kinder" und müssen beide unterhalt leisten. Mir würden für ein jahr etwas über 1000€ zustehen, wollte es aber eigentlich ganz gerne auf zwei Jahre teilen. Wenn ich dann also grob gerechnet 500€ Elterngeld erhalte, davon dann die 309€ Unterhalt bezahle... ich möchte halt einfach nur gerne errechnen was wir im Moment an Ausgaben hätten 😉

von Erbse09 am 17.10.2016, 13:35



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Was verdient Dein Partner ? Du bist ja auch noch gar nicht schwanger, da könnt ihr ja noch Rücklagen bilden. Bei 1700€ passen auf jedenfall zweimal der Mindestsatz an Unterhalt hinein. Ich weiss auch von was Du sprichst, mein Mann zahlte damals für zwei Kinder Unterhalt. Wir konnten uns nicht einmal die Partnermonate leisten für ihn. Ist ja aber aiuch richtig. Stell Dir vor Deine Tochter wäre bei Dir und der Ex will in Elternzeit gehen und den Unterhalt mindern. Wie würdest Du das finden ? Elterngeld über 2 Jahre muss man sich ebenso leisten können.

von Sternenschnuppe am 17.10.2016, 14:37



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Hallo, also wenn der Unterhalt vermindert werden soll, dann geht das nur durch eine Abänderung des gerichtlichen Titels. In Elternzeit darf man nach der gängigen Rechtsprechung zumindest für das 1. Lebensjahr des neuen Kindes gehen und für diese Zeit ist eine Reduzierung des Unterhaltes per se möglich. Genaues muss das Gericht festlegen. Da danach Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, muss man wieder arbeiten gehen - auch Vollzeit. Man darf sich seiner Unterhaltspflicht nicht durch "Flucht in die Teilzeit" entziehen. Ggf. vorher von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 17.10.2016, 16:29



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Wenn Du und dein neuer Mann noch ein Kind bekommen, dann sinkt unter Umständen der Unterhalt für seine Kinder und für deine ebenso den ihr leisten müsst. Aber komplett drum herum werdet ihr nicht kommen. Den Arbeitsplatz kündigen und dann einen schlechter bezahlten anschließend annehmen geht aber auf keinen Fall damit dann weniger gezahlt werden muss. Fraglich zudem ob man dir 2 Jahre daheim zugesteht wenn du den Unterhaltsverpflichtungen sonst nicht nachkommen kannst. Mein Rat wäre eher, 1 Jahr daheim bleiben bei vollen EG, schauen ob man es sich leisten kann, Danach mindestens in TZ wieder zu arbeiten um den Unterhalt nachzukommen - wenn das langt mit TZ und dann eben wahlweise nur das 2te und/ oder auch das 3te Jahr der EZ. Das erste Jahr mit EG kann man schauen ob man dann beim eigentliche Arbeitgeber anschließend in TZ arbeitet oder sich mindestens für die EZ was anderes sucht. Und evtl findet sich dabei ja auch der Job für die Zeit nach der EZ. Alternativ EG über 2 Jahre splitten, im ersten Jahr den Unterhalt aus Ersparten bestreiten und im zweiten Jahr Minijob suchen oder TZ und dann das so auffangen. Einkommen im zweiten Jahr würde nicht auf das EG dann angerechnet werden, und man darf innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Immer vorausgesetzt ihr alle könnt die Unterhaltsverpflichtungen für alle Kinder so auch stemmen.

Mitglied inaktiv - 17.10.2016, 18:35



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Dankeschön für all eure Ratschläge und Tips Wir möchten uns ja garnicht vor dem unterhalt drücken, das Geld steht denn Kindern ja zu und das sollen sie auch bekommen 😉 ich werde definitiv mal zum Anwalt gehen, der weiß ja was man für rechte hat und das erspart einem ein böses erwachen

von Erbse09 am 18.10.2016, 10:17



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

https://www.familienrecht.de/unterhalt/bgh-elterngeld-unterhalt-obliegenheitspflicht/ Der BGH sieht keine Obliegenheitsverletzung des barunterhaltspflichtigen Elternteils, wenn er den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes nach der Geburt eines zweiten Kindes verdoppelt, auch wenn sich damit der monatlich gezahlte Betrag halbiert. Durch die Streckung des Elterngeldes auf den doppelten Zeitraum und das damit verbundene geringere Einkommen geht der Unterhaltsanspruch des älteren Kindes ins Leere, wenn der Unterhaltsanspruch gegen den Vater des jüngeren Kindes so gering ist, dass das insgesamt anzurechnende Einkommen der Mutter unterhalb des Selbstbehaltes liegt. Hier das BGH Urteil dazu: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=70448&pos=7&anz=515 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich beide Familien einschränken müssen.

von Behnke am 18.10.2016, 11:23



Antwort auf: Wie weit muss ich unterhalt bezahlen wären der Elternzeit ?

Vielen lieben Dank für den link Benke!!

von Erbse09 am 18.10.2016, 12:36



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