Hallo Frau Bader,
Aktuell bin ich in Elternzeit bis Nov. 2023, ab Nov 2021, möchte ich wieder bei meinem Arbeiter für ca. 30 std Teilzeit in Elternzeit einsteigen.
Neben dem Beruf möchte ich meine selbständige Nebentätigkeit wieder aufnehmen.
Muss ich diese zu den 30 Std. dazu rechnen oder kann ich nebenberuflich selbständig arbeiten so viel ich will?
Ich bekomme dann keine Bezüge mehr von der Elterngeldkasse.
Vielen Dank im Voraus.
von
Sunnymommy
am 16.05.2021, 12:46
Antwort auf:
Wie viele Stunden darf ich selbstständig nebenberuflich tätig sein ?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass das Kind schon geboren ist, dann dürfen Sie auch selbständig (mit Zustimmung des AG) nur 30 Std/ Wo. arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2021
Antwort auf:
Wie viele Stunden darf ich selbstständig nebenberuflich tätig sein ?
Nach § 15 Abs. 4 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.
Quelle: https://www.existenzgruender.de/
von
MamaausM
am 16.05.2021, 19:53
Antwort auf:
Wie viele Stunden darf ich selbstständig nebenberuflich tätig sein ?
Die 30 Stunden pro Woche sind kumulativ, das heißt, du musst beide/alle Arbeitsarten zusammenrechnen und darfst dabei nicht über 30h/Woche kommen.
Arbeitest du in der Angestelltentätigkeit schon 30h pro Woche, darfst du in der Selbstständigkeit gar nicht mehr zusätzlich arbeiten.
von
Dojii
am 17.05.2021, 11:39