Wie viele (Rest-) Urlaubstage stehen mir bei Wechsel in Teilzeit nach der Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie viele (Rest-) Urlaubstage stehen mir bei Wechsel in Teilzeit nach der Eltern

Hallo, ich habe eben den Bericht über das EGH Urteil bzgl. der nicht rechtmäßigen Kürzung von Urlaubstagen bei einem Wechsel von einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis In ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis gelesen. Meine Frage lautet nun: wenn ich 25 Urlaubstage aus dem Volzeitbschäftigungsverhältnis übrig habe und nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden statt 40 arbeiten werde, wieviel Resturlaub steht mir dann zu? Ich bin Landesbeamtin im nichttechnischen Dienst falls dies relevant sein sollte. Mir wurde gesagt, dass mein Urlaub in Stunden umgerechnet wird und entsprechend gekürzt werde und es besser wäre, den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen und danach erst in Teilzeit zu gehen. Ist das rechtens? Vielen Dank im Voraus!

von Danny22 am 17.02.2015, 22:08



Antwort auf: Wie viele (Rest-) Urlaubstage stehen mir bei Wechsel in Teilzeit nach der Eltern

HAllo, wenn Sie in TZ VZ-Urlaub nehmen, wird dieser nach VZ-Vergütung bezahlt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2015



Antwort auf: Wie viele (Rest-) Urlaubstage stehen mir bei Wechsel in Teilzeit nach der Eltern

Hallo, das Thema ist ausgeurteilt. Der in Vollzeit erworbene Urlaub darf nicht auf Teilzeit umgerechnet werden. Das heißt, es bleiben 25 Urlaubstage. Bei uns ist es so, dass es auf die Art der Teilzeit ankommt (ebenfalls Beamtin). Arbeitet man jeden Tag, dann hat muß man pro Arbeitstag einen Urlaubstag nehmen. Arbeitet man z.B. nur 3 Tage die Woche, dann muß man für jeden Arbeitstag einen Urlaubstag nehmen, die "freien" Tage sind so frei. Das bedeutet, dass man mit 25 Tagen Resturlaub aus Vollzeit mehr Arbeitstage frei bekommt. Das ist so auch für Beamte als rechtmäßig entschieden worden. Eine Kürzung ist unzulässig! Vgl. http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/eugh-keine-urlaubskuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit_144_190014.html Würde das Urteil vorlegen und mich Notfalls an die Vertretung der Beamten in der Behörde (bei uns z.B. Richterrat) wenden.

Mitglied inaktiv - 18.02.2015, 09:18



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