Wie viel und wie lang kann ich Elternzeit bei Zwillingen einreichen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie viel und wie lang kann ich Elternzeit bei Zwillingen einreichen?

Sehr geehrte Frau Bader, Wie lange beträgt die Elternzeit bei Zwillingen? Kann ich diese splitten? Bis zu welchem Kindesalter kann ich Elternzeit einreichen? Ist es möglich die Zeit zwischen den Eltern aufzuteilen (Vater nimmt für Kind 1, Mutter für Kind 2)? Herzlicher Dank und Liebe Grüße Elisa-Lotta

von Elisa-Lotta am 27.09.2013, 04:55



Antwort auf: Wie viel und wie lang kann ich Elternzeit bei Zwillingen einreichen?

Hallo, grundsätzlich hat man auch bei Zwillingen pro Kind drei Jahre. Man kann für jedes Kind bis zu zwölf Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers über das dritte Lebensjahr hinaus aufheben. Das bedeutet praktisch, dass man bis zum dritten Geburtstag für jedes Kind zum Beispiel hälftig Elternzeit nimmt und dann pro Kind nochmal hinten zwölf Monate dran hängen kann. Also bis zu fünf Jahren Elternzeit nehmen kann. Des weiteren ist es möglich, dass beide parallel Elternzeit nehmen. Nach einem neueren Urteil ist das für das Elterngeld interessant. Dann kann praktisch jeder parallel für ein Kind Elterngeld bekommen, auch die Partner Monate. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



Antwort auf: Wie viel und wie lang kann ich Elternzeit bei Zwillingen einreichen?

Für das Maximum an Elternzeit teilt man sie so auf: 1. Jahr - Elternzeit Kind A 2. Jahr - Elternzeit Kind A 3. Jahr - Elternzeit Kind B 4. Jahr - Elternzeit Kind B 5. Jahr - Elternzeit Kind A Grundsätzlich hast du pro Kind 3 Jahre Elternzeit. Allerdings kannst du pro Kind nur 1 Jahr Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus übertragen. Den Rest musst du vor dem 3. Geburtstag genommen haben. Das 4. Jahr ist das "Übertragungsjahr" von dem einen Kind. Das 5. Jahr das von dem anderen. Da blieben ja noch 4 Jahre übrig. Da du die 4 aber innerhalb von 3 Jahren nehmen musst, bleibt 1 übrig, welches du nicht nehmen kannst. Alternativ ginge auch: 1,5 Jahre Kind A 1,5 Jahre Kind B 4. Jahr - Elternzeit Kind B 5. Jahr - Elternzeit Kind A Ist aber im Ergebnis das gleiche wie die erste Variante. Die Übertragungsjahre musst du beantragen und zwar spätestens zum 2. Geburtstag der Kinder. Den Rest musst du nur anmelden mit einer Frist von 7 Wochen vor Beginn. Beachte bitte, das ein paar Vorteile der Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag reichen (mehr dazu in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familineministerium) Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.09.2013, 07:22



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