Hallo Frau Bader,
eine Frage an Sie
am 24.11.14 wurde meine Tochter geboren, habe 3 Jahre Elternzeit beantragt u. Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Nun bin ich wieder schwanger. Geburtstermin ist der 9.2.18
Elternzeit geht bis zum 27.11.17 u. neuer Mutterschutz beginnt am 29.12.17 bekomme in den 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot)
Nun meine Frage
Wieviel Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld bekomme ich?
von
AVE13
am 09.10.2017, 13:15
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
Hallo,
MG: VZ-LOhn
EG:Mindestsatz + evtl. Geschwisterbonus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2017
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
Wenn du bicht gearbeitest hast wird es der mindessatz und dabei ist es egal wie du das elterngeld aufgesplittet hast
von
sterntaler82
am 09.10.2017, 14:05
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
Mindestsatz!
Du hast ja kein neues EG erarbeitet. Dafür hättest du innerhalb der EZ eben in TZ arbeiten müssen - was ja auch geht. EG wird höchstens 14 Monate ausgeklammert, auch wenn man es sich auf 2 Jahre splitten lässt. Wäre aber eh egal, weil Kind1 ja schon über 3 Jahre ist wenn Kind2 kommt. Also auch nix mit Geschwisterbonus.
Mutterschaftsgeld gibt es das was aktuell deinen Vertrag dann entspricht, sprich bis zu 13 € von der KK und rest vom AG.
Mitglied inaktiv - 09.10.2017, 17:47
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich dann? Errechnet sich das vom Bruttogehalt? Und wie sieht es aus, wenn ich die Elternzeit beende u. ins Beschäftigungsverbot gehe? Wie errechnet sich dann gas Gehalt?
von
AVE13
am 09.10.2017, 20:10
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
um ins bv zu gehen. beenden geht nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz.
von
mellomania
am 09.10.2017, 21:44
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld?
Habe ich doch geschrieben, du bekommst das an Mutterschaftsgeld was dein dann aktueller Vertrag hergibt. Wenn Du also VZ dann arbeitest bzw würdest, dann VZ-Gehalt, wenn TZ dann TZ-Gehalt. Weiß ja niemand von uns was du abgemacht hast für nach die EZ.
Vorher beenden wenn jetzt schon klar ist das es ins BV geht, geht nicht. Du kannst aber gerne mit Zustimmung deines AG woanders arbeiten wo kein BV zu erwarten ist. Scheint ja an der Arbeit zu liegen, Dein Arzt kann ja nicht wissen das ein BV dann nötig ist. Wobei es eh schon fragwürdig ist das jetzt schon klar ist das du ein BV bekommst. Immerhin könnte es sein das der AG doch Arbeit hat die du machen kannst, zumal die Gesetzeslage da immer schärfer wird.
Mitglied inaktiv - 09.10.2017, 22:14