Hallo Frau Bader,
Ich bin aktuell noch in Elternzeit und beziehe volles Elterngeld für 1 Jahr. Elternzeit ist für 2 Jahre beantragt, dauert jetzt noch 1,5 Jahre. Elterngeld bekomme ich noch etwa 6 Monate.
Nun meine Frage, ich war bzw. bin immernoch voll und unbefristet beschäftigt. Wir planen ein zweites Kind, wie viel Elterngeld bekomme ich wenn ich die Elternzeit vom 1. Kind zum Mutterschutz abbreche. Wird das neue Elterngeld anhand meines letzten Gehalts berechnet oder anhand des aktuellen Elterngeldes? Es gilt ja das Einkommen der letzten 12 Monate.
Und bekomme ich volles Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss?
Ich hoffe Sie können verstehen was ich meine.
Vielen Dank für Ihre Antwort. :) :)
von
Heavenly
am 03.01.2017, 21:04
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Hallo,
Eltergeld nur den Mindestsatz, Mutterschaftsgeld voll. Eltergeldmonate nach dem 1. Geburtstag gehen auch bei hälftiger Auszahlung auf zwei Jahre mit 0 in die Berechnung ein.
LG
von
Lina_100
am 03.01.2017, 21:46
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Lina's Antwort ist sehr pauschal.
Vorweg Elterngeld ist in dem Sinne kein Einkommen.
Du schreibst Du bekommst noch 6 x Elterngeld. Dies bedeutet die Geburt des 1. Kindes ist noch nicht ewig her. Je fixer Du schwanger wirst, um so weniger 0 Runden für die nächste Berechnung. Je nachdem wie hoch Dein Verdienst vor Kind 1 war und wie lange Du brauchst um schwanger zu werden, kann da vom Höchstsatz 1800 Euro bis 300 Euro Mindestsatz alles raus kommen.
Wichtig ist für Dich, jeder Monat nach der letzten Elterngeldzahlung fließt bis zum Beginn des nächsten Mutterschutzes mit 0 Euro ein.
Sind das nur 2 Monate. Nimmst Du 2 x 0 Euro und 10 x Einkommen vor Kind 1 für die Berechnung und teilst es durch 12.
Die Variante sieht natürlich viel besser aus wie 10 x 0 Euro und 2 x Einkommen vor Kind 1.
Verstehst Du ?
Elternzeit zum Beginn Mutterschutz beenden, Dann gibt's für die Zeit volles Geld.
Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 23:03
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Entschuldigung, ich habe es zu flüchtig gelesen und bin davon ausgegangen, dass bereits das zweite Jahr EZ läuft. Maßgeblich sind die letzten 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes, nur die ersten 12 Monate Elternzeit und der Mutterschutz vor der ersten Geburt werden ausgeklammert. Wenn man dann nicht auf 12 Monate kommt, werden entsprechend viele Monate aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz herangezogen.
Wie Hubbel sagt, zügig schwanger werden und ggf. im zweiten Jahr EZ Teilzeit in EZ arbeiten. Beendet man dann die EZ zum neuen Mutterschutz und damit die darauf befristete TZ bekommt man wieder das Mutterschutzgeld aus dem ursprünglichen Vertrag.
von
Lina_100
am 04.01.2017, 09:28
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Danke für eure Antworten. :)
Ich werde auch nach den 6 Monaten Elterngeld nicht arbeiten gehen. Das bedeutet dann je früher wir schwanger werden umso besser in Hinsicht auf das Elterngeld?
Mal angenommen es dauert noch einige Monate um schwanger zu werden. Und es fließt in die neue Berechnung das erste Elterngeld und mehrere Monate mit 0 ein. Bekomme ich dann nur den mindestsatz?
von
Heavenly
am 04.01.2017, 09:34
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?
Die Zeit des 1 Jahres Elterngeld fließt nicht ein. Bei keiner Variante. Bestes Bsp. Dein Mutterschutz beginnt am letzten Tag Deiner zweijährigen Elternzeit... dann sind das 12 Monate mit 0,00Euro Einkommen = Mindestsatz
Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 10:27