Hallo, ich habe drei Kinder (unter 12). Gesetzlich stehen mir 25 Kranktage zu. Mit meinem jüngsten Kind habe ich 10 Tage ausgeschöpft. Können die restlichen 15 Tage übertragen werden?
von heartland am 15.11.2016, 19:22
Hallo, ich habe drei Kinder (unter 12). Gesetzlich stehen mir 25 Kranktage zu. Mit meinem jüngsten Kind habe ich 10 Tage ausgeschöpft. Können die restlichen 15 Tage übertragen werden?
von heartland am 15.11.2016, 19:22
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung ist nicht vorgesehen. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016
Guten Tag Frau Bader, mein Schwiegervater ist verstorben und meine Schwiegereltern hatten ein gemeinsames Testament. Darin sind drei Söhne und eine Tochter erwähnt. Das Erbe verteilt sich auf alle zu gleichen Teilen. Dann folgender Satz: "Für die Erbersatzfolge gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkomme...
Guten Morgen Frau Bader, Hat ein kind mit Schwerbehinderung und Merkzeichen B per se einen Anspruch auf Betreuung bei Krankheit wenn es über 12 ist oder wird das individuell nach Hilfebedarf entschieden? Muss ich das extra beantragen? Oder bekomme ich die Kind krank Tage automatisch? Vielen Dank, Karina
Schön guten Tag, Wir haben ein fast 3 monate altes Baby was in unserer Wohnung nicht zu ruhe kommt durch die Nachbarn und Kinder (ca.5Jahre und über1Jahr) die unter uns leben. Wir haben die Nachbarn schon drauf angesprochen das Ihre Kinder in vielen sachen einfach zu laut sind. Problematig liegt da drin : das Große kind ist permament am rum trampe...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...
Guten Abend, mein Partner und ich gehen ab Januar 2024 in Teilzeit Elternzeit wieder arbeiten. Er hat 24 Std / Woche und ich 28 Std / Woche vereinbart. Wie ist es aber mit "Kind krank"? Muss ich für diese Monate das Geld zurückzahlen, weil ich weniger arbeiten kann? Gibt es eine Quelle dazu? LG und danke
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn (13 J.) hat sich sein Bein gebrochen und Gips (notversorgt in der Notaufnahme). Nun hat er noch einen Termin beim Chirurgen. Dieser fällt in meine Arbeitszeit. Ich bat meinen Chef um Freistellung oder Nehmen meiner Überstunden für diesen Termin. Obwohl kein triffiger Grund vorliegt, genehmigt er es nicht und beste...
Hallo, meine Kinder sind seit 6 Wochen in einer Wohngruppe. Nun hab ich durch Zufall erfahren das eine Rückführung schnell möglich ist mit einem ärztlichen Attest. Ich persönlich nehme seit 3 Monaten ein Antidepressiva und werde spätestens in 2 Monaten endlich eine Tagesklinik besuchen können. Reicht da ein Attest von meiner betreuten Hausärztin (...
Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, m...
Hallo Frau Bader, ich habe eine 120 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite 5 Tage jeweils 6 Stunden. Aktuell war ich 5 Tage mit Kind krank. Der Arbeitgeber zieht mir die Stunden vom Gehalt ab und ich bekomme diese von meiner Krankenkasse erstattet. Soweit Alles gut. Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Stunden auf den Arbeitszeitnachweisen ...
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...