Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 11.09.2013 in Elternteilzeit. Das heißt zuvor habe ich 38 h gearbeitet und dann für die Dauer der Elternzeit (12 Monate) meine Arbeitszeit auf 20 h reduziert. Nun bin ich seit 03.07. aufgrund einer chronischen Erkrankung - Neudiagnose mit körperlicher und psychischer Symptomatik - krank geschrieben. Beim derzeitigen Zustand ist davon auszugehen, dass die Genesung noch einige Wochen dauern wird. Nun meine Sorge: ab dem 14.08. würde ich keine Lohnfortzahlung mehr erhalten und hätte dann Anspruch auf Krankengeld. Das berechnet sich zu 75% des Bruttogehalts des Vormonats. So weit so gut. Am 10.09. endet meine Elternzeit, mein Arbeitgeber müsste mir mein alten Arbeitsvertrag anbieten. Die Zahlung von Elterngeld endet. 1. Muss mein Arbeitgeber das wirklich, obwohl ich krank geschrieben bin? 2. Wird das Krankengeld dann ab 11.09. dann entsprechend neu berechnet? Vielen Dank schon mal im Voraus.
von Familienvater am 20.07.2014, 15:27