Hallo Frau Bader,
wie wäre es, wenn zu Beginn der letzten 12 Monate vor Geburtstermin noch 3 Monate Elternzeit (von insgesamt 6) für das ältere Kind lägen (kein "Geschwisterbonus"-Kind). Liesse sich dann wenigstens das Einkommen aus der Mutterschutzfrist einbeziehen? In einer Broschüre stand etwas zu dieser Möglichkeit, aber nicht, wie zu erreichen. Formlos beantragen? Wo steht etwas dazu?
Mit freundlichen Grüßen
tapereba
von
tapereba
am 16.03.2013, 21:32
Antwort auf:
Wie umgehen mit Elternzeit innerhalb des Bemessungszeitraumes von Elterngeld?
Hallo,
dann zählt die Zeit davor
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2013
Antwort auf:
Wie umgehen mit Elternzeit innerhalb des Bemessungszeitraumes von Elterngeld?
Elternzeit kann nicht ausgenommen werden, nur Elterngeldbezugszeit (und die läuft meist im ersten Lebensjahr).
Mutterschutzzeiten werden ausgenommen!
Frau kann auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, dann würde der Lohn beim Elterngeld berücksichtigt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.03.2013, 01:15