wie soll ich mich bei 2. schwangerschaft verhalten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie soll ich mich bei 2. schwangerschaft verhalten

Hallo Frau bader! Meine Elternzeit (1 Jahr) war am 6. Februar zuende und habe nun festgestellt das ich erneut schwanger bin. Da ich mein Kind zuhause bereuen möchte bis es 3 Jahre ist bin ich von 30h/woche auf 20h/woche runter. Mein ag schickt mich sofort nach Bekanntgabe meiner schwangerschaft ins bv. Meine Frage: wie soll ich mich verhalten? Mich ins bv schicken lassen, oder einige Monate arbeiten ohne bescheid zu geben? Weiß nicht wie sich der durchschnitt ergibt da ich ja nur 3 wochen arbeiten war. Und meine 2. Frage wäre, wie errechnet sich dann das Elterngeld?

von mia_margaritha am 26.02.2015, 09:25



Antwort auf: wie soll ich mich bei 2. schwangerschaft verhalten

Hallo, ein BV hat ja einen Sinn - Schutz von Mutter u Kind. Sie sollten deshalb auch ins BV gehen - Sie erhalten direkt den vollen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



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