Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Guten Tag Frau Bader, eine Frage zum Umgangs- bzw. Besuchsrecht: Ich bin alleinerziehende Mutter mit alleinigem Sorgerecht. Die Vaterschaft ist offiziell nicht festgestellt - ursprünglich auf Wunsch des Vaters (aus nicht nachvollziehbaren Gründen). Ich erhalte also auch keinen Unterhalt für mein Kind und möchte es bis auf Weiteres auch dabei belassen. Wir waren mehrere Jahre ein Paar (Fernbeziehung), ich habe mich aber im Verlauf der Schwangerschaft vom Vater getrennt. Nun kommt der Papa ca. 1x im Monat für 2 Tage zu Besuch (Distanz ca. 400km) und hat bisher fast immer in meiner Wohnung übernachtet. Mir ist dies unangenehm und ich möchte ihm dies nicht grundsätzlich einräumen. Da er über geringe finanzielle Mittel verfügt, bedingt er sich aber weiterhin aus, bei mir zu übernachten - und hat schon formuliert, dass ich ja alternativ die Übernachtungskosten tragen könnte. Dies gehöre zur meiner Aufgabe, dem Kind Zugang zum Vater zu ermöglichen, sonst würde ich diesen Umgang unterbinden und mich am Kind verschuldigen etc.. Die Busreise kostet hin und zurück nur um die 40€. Dazu kämen ca. 25€ für eine Übernachtung. Ich halte dies für zumutbar für den Vater, selbst bei einem Besuch alle 2 Wochen. Für seine finanzielle Situation bin ich ja nicht verantwortlich. Meinen Wohnort habe ich nicht gewechselt, der Vater auch nicht. Wie wird hier die Lastenverteilung bezüglich der Kosten bei Umgang/Besuch des Vaters rechtlich gesehen (angenommen, die Vaterschaft wäre festgestellt)? Mit freundlichen Grüßen nnmm

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:25



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Hallo, es ist mir gar nicht nachvollziehbar, warum er nicht eingetragen ist. Das bringt Ihnen nur Nachteile (Unterhaltsvorschuss, Erbanspruch etc.). Und ist auch dem Kind gegenüber nicht fair - es hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer der Vater ist. Die Kosten für den Umgang hat übrigens er alleine zu tragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Ahmmm, sorry aber da sage ich, schön blöde.... Und zwar ihr beide. Wenn der Vater nicht eingetragen ist, dann hat er absolut gar keine Rechte. Er ist faktisch und vor allen gesetzlich eben nicht der Vater. Du musst also gar nichts, weder Umgang, noch übernachte lassen, noch irgendwelche kosten für ihn tragen. Wenn ihm das nicht passt, dann soll er auf Feststellung der Vaterschaft klagen, oder du beantragst die Feststellung. Dann wird auch festgelegt wie oft er das Kind sehen darf, und vor allen was er zahlen darf/muss/kann. Ist er nicht leistungsfähig, dann kannst Du Unterhaltsvorschuß beantragen - im namen des Kindes. Den DEM gehört das. Du hast im Grunde genommen gar nicht das Anrecht auf Gelder die deinem Kind zustehen zu verzichten. Und evtl, evtl stellt dann ein Gericht auch fest das du dem Vater anteilig Kosten erstatten musst - das ist aber extrem unwahrscheinlich, eher sogar unmöglich da ihr ja vorher schon eine Fernbeziehung hattet. Wenn er keinen Nachwuchs will, muss er halt entsprechend verhüten - oder mit dem Folgen leben. Du machst es dem Herrn auf Kosten deines Kindes verdammt leicht, zieh du mal die Daumenschrauben an. Ach ja, ihr könnt euch auch gütig einigen, er stimmt der Anerkennung der Vaterschaft zu ohne das es Gerichtsurteil usw gibt, mit Vaterschaftstest usw, und spart sich das Geld dafür.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:38



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Und zwar im Interesse des Kindes, dessen Interessen Du rechtlich vertrittst, dafür zu sorgen dass er als Vater eingetragen wird, und das Kind Erbschaftsansprüche etc. erwirbt..... Dann kannst Du ruhigem Gewissen Unterhaltsvorschuss beantragen und ein Dir danach ist Fahrt und Übernachtung zahlen.... Oder nicht zahlen und ggf, mit Hilfe des Jugendamtes lasst ihr Euch beide dann mal die Aufgaben und Pflichten erklären, auf die das Kind ! einen rechtlichen Anspruch hat. Denn nur um dieses geht es.

von Sternenschnuppe am 19.05.2017, 17:12



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

hi, nochmal in kurz, ich finde, es ist nicht klar rübergekommen bei meinen Vorschreiberinnen (sorry ;-) ) -.lass den Vater pronto als solchen eintragen, das KIND!!! hat ein Recht darauf - ohne Vaterschaftsanerkennung darf der betreffende Mann nix und muss nix. - du musst ihn nicht bei dir übernachten, geschweige denn in deine Wohnung lassen (ich würde das bei meinem Ex niemalsnich tun). Da kann dein Ex sich ausbedingen, was er will. -er ist für die Finanzierung des Umgangs selber verantwortlich. Und auch für Kindesunterhalt. Da du keine Entfernung geschaffen hast musst du dich da nicht dran beteiligen (es sei denn, du verdienst um Größenordnungen mehr als KV) -Kindesunterhalt steht nicht dir zu, sondern dem Kind. Da kannst du gar nicht drauf verzichten. Mein Tipp: -setze eine Vaterschaftsanerkennung durch -fordere (Mindest-)Unterhalt -mache einen Umgangsplan (du kannst ihm ja was zuschießen, wenn du so ein Mutter-Theresa-Gen hast) -lass ihn nicht in deine Wohnung, wenn du das nicht möchtest. floe

von la-floe am 19.05.2017, 17:30



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Hallo, danke für Eure Antworten, die allerdings größtenteils an meiner Frage vorbeigehen. Ich fragte ja FÜR den Fall der offiziell bekannten Vaterschaft. Alles andere war nicht Gegenstand der Frage. Die genaue Situation ist Euch nicht bekannt. Wenn Ihr auch im Allgemeinen Recht haben mögt (Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt einfordern etc.), so gibt es im individuellen Fall doch Gründe, die dagegen sprechen können (Beispiele, die auf uns aber nicht zutreffen: gewalttätiger, suchtkranker etc. pp. Vater, dem man nicht den Weg zum Sorgerecht ebnen will bzw. will man die mit Klagen etc. verbundenen Belastungen vermeiden). Beste Grüße nnmm

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 18:14



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

ich kann u.u. deine beweggründe nachvollziehen, aber dann musst du deinen weg konsequent durchziehen. mal ein bißchen hier recht und da recht geht halt nicht. emtweder ganz: kein sorgerecht, kein unterhalt, aber dann auch kein umgangsrecht mit evtl unannehmlichkeiten oder gar nicht: alles nach recht und gesetz. so ein bißchen vater geht nicht.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 18:42



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Neee, es gibt eben KEINEN Grund auf die Feststellung der Vaterschaft zu verzichten - im Leben nie. Du beraubst damit deinem Kind eben alle Ansprüche. Und da ist es egal ob diese gegen den Vater gerichtet sind oder ach staatliche wie eben zB Unterhaltsvorschuss und/oder Halbwaisenrente. Auch Erbschaftsansprüche. Der Vater mag ja nichts haben, aber wie ist es mit der restlichen Familie? Weißt Du was da hinter steht - wäre doch eine Begründung auch weshalb er die Vaterschaftsfeststellung nicht will. das und eine Ehefrau die er mit Dir betrogen hat (Fremdbeziehung macht´s leichter) - nur mal so als Anregung. Das was Du nennst wie Sorgerecht usw bringen zwar einige immer wieder vor, aber das sind keine wirklichen gründe. Denn all das kann ein Gericht auch wieder wegnehmen für den Fall das der andere Elternteil wirklich eine Gefahr darstellt. Und wegen Sorgerecht, das muss der Vater erst einmal beantragen. Dazu ab sind die Chancen nicht mal so gering das er das gar nicht (sofort) bekommen würde da ja außer dem bißchen Umgang bisher kein Kontakt bestand. wen der Vater zudem gewalttätig oder sonstiges wäre, warum erlaubst Du den den Umgang überhaupt? Wie gesagt, der kann nichts, wirklich nichts solange er eben rechtlich nicht der Vater ist. er erpresst dich aber weil Du Dich eben nicht auskennst. Sonst hättest Du ihm bei seinen Forderungen ins Gesicht gelacht. Er sitzt - weil Du es bisher mitmachst - deutlich am längeren Hebel. Davon ab mag ich es eh nicht wenn Kinder ihre Eltern nicht kennen-. es ist durchaus schon vorgekommen das dann irgendwann zwei Halbgeschwister sich ineinander verliebt haben - nicht nur in schlecht geschriebenen Romanen. Oder irgendwann Erbkrankheiten oder auch nötige Organe ein Thema werden. Blöd wenn es dann niemanden mehr gibt der echte Auskunft geben kann. Oder ein Kind im Waisenheim landet weil der eine Elternteil bei dem es lebt verstirbt und keine anderen Angehörigen bekannt sind. Selbst wenn Vater und Kind sich dann bestens verstehen - er sogar das Kind dann aufnehmen würde - er dürfte nicht weil er eben rechtlich nicht der Vater ist. Und das nachträglich nach dem Ableben nachweisen zu lassen kann eine echte Hürde sein.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 18:43



Antwort auf: Wie sieht die Lastenverteilung der Kosten bei Umgang/Besuchs aus?

Grundsätzlich sind Umgangskosten im Unterhalt mit eingerechnet. Und übrigens: Nur weil der KV nicht bei Dir übernachtet erschwerst Du de4n Umgang nicht. Du hast dies nur über die gebühr bisher gefördert. Er hat ein Geschenk bekommen und ist nun beleidigt weil es ihm nicht mehr zur Verfügung steht. Sollte er damit drohen den Umgang einzustellen, kannst Du ihm sagen, dass dem Kind ein RECHT auf Umgang zusteht. In allererster Linie dem Kind, NICHT dem Vater. GENAU so und in dieser Reihenfolge steht es im BGB. Aber auch von mir: der "Vaster" besteht auf ein Recht das ihm gar nicht zusteht, weil er eben NICHT der Vater ist.... von Rechts wegen...Wenn er also ab morgen sein Kind nie wieder sieht kann er null und gar nix machen. Übrigens wird das GSR völlig überbewertet, besonders bei 400 km. Gruss D

von desireekk am 21.05.2017, 04:12



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