Wie schnell muss mir mein AG eine TZ-Stelle in der EZ zur Verfügung stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie schnell muss mir mein AG eine TZ-Stelle in der EZ zur Verfügung stellen?

Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits vor sieben Wochen bei meinem AG mitgeteilt, dass ich gerne zum 01.06.2014 15h in der Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen möchte. Trotz mehrmaligen Nachfragen habe ich noch keine Stelle angeboten bekommen, außer die Info, dass man nun auf der Suche nach einer Stelle ist. Meine Frage ist nun, ob ich dieses "hinhalten" erdulden muss oder ob es eine Frist gibt, in der mein AG mir eine Stelle anbieten muss?

von Mantelfrau am 10.06.2014, 12:38



Antwort auf: Wie schnell muss mir mein AG eine TZ-Stelle in der EZ zur Verfügung stellen?

Hallo, Nach schriftlicher Antragstellung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Ausgestaltung einigen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es gibt eine Anzahl von gerichtlichen Verfahren, jedoch scheut der Arbeitnehmer in der Regel vor der Klage zurück, da er das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte. Die „mutigen“ Arbeitnehmer verlassen sich auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht mehr kündigen, von dem an Elternzeit verlangt wurde, frühestens ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2014



Antwort auf: Wie schnell muss mir mein AG eine TZ-Stelle in der EZ zur Verfügung stellen?

Eigentlich gibt man das schon an wenn man die Elternzeit meldet. In der Regel setzt man sich dann 3 Monate vorher zusammen und klärt die Details. Kannst Du zum Arbeitgeber hingehen, dann würde ich das morgen persönlich klären. Er kann betriebsbedingt ablehnen und Dir schriftlich geben dass er Dich nicht beschäftigen kann, Du aber in Elternzeit woanders arbeiten darfst. Wenn Du dann noch Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann kannst Du anteiliges ALG1 beantragen.

von Sternenschnuppe am 10.06.2014, 12:51



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